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   BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88   

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BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88 (https://dejure.org/1989,2593)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1989 - 4 AZR 534/88 (https://dejure.org/1989,2593)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 (https://dejure.org/1989,2593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung in Lohngruppen bei den alliierten Streitkräften - Anforderungen an die unterschiedlichen Lohngruppen - Das Merkmal der fachlich höheren Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Tätigkeit mit englischen Fachkenntnissen bei den alliierten Streitkräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 499/87

    Tarifliche Eingruppierung eines bei den amerikanischen

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88
    Mit Recht geht das Landesarbeitsgericht ferner davon aus, daß die Eingruppierung in Lohngruppe 5 Fallgruppe 1 außer der Beschäftigung mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 30 Monaten erfordern, von dem Arbeiter die Fähigkeit verlangt, mit der von ihm erworbenen Berufsausbildung die ihm obliegenden Aufgaben auszuüben (BAG Urteile vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

    Selbständig wird die Tätigkeit in der Lohngruppe 6 Fallgruppe 1 ausgeübt, wenn sie ohne fachliche Anweisung im Einzelfall und ohne Aufsicht durchgeführt wird (BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -, nicht veröffentlicht).

    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 hinausgehen, in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung solche Arbeiten versteht, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in dem Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, alle nicht veröffentlicht).

    Unter schwierigen Aufgaben bei Eingruppierungsregelungen sind solche zu verstehen, die in herausgehobener und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe hinausreichender Weise fachliche Anforderungen stellen, die beispielsweise in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, den geforderten Spezialkenntnissen, außergewöhnlichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit bestehen können, zum Beispiel auch in einem höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit als für sonstige Aufgaben des Arbeitnehmers (BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -, nicht veröffentlicht).

    Dann entspricht die überwiegende Tätigkeit dem Merkmal der Lohngruppe 7 (BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -, nicht veröffentlicht).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen (BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -).

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87

    Eingruppierung eines Kampfgerätemechanikers bei den alliierten Streitkräften

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88
    Mit Recht geht das Landesarbeitsgericht ferner davon aus, daß die Eingruppierung in Lohngruppe 5 Fallgruppe 1 außer der Beschäftigung mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 30 Monaten erfordern, von dem Arbeiter die Fähigkeit verlangt, mit der von ihm erworbenen Berufsausbildung die ihm obliegenden Aufgaben auszuüben (BAG Urteile vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 hinausgehen, in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung solche Arbeiten versteht, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in dem Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, alle nicht veröffentlicht).

    Die entsprechende Subsumtion des Landesarbeitsgerichts kann nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder seine Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88
    Da die Merkmale der Lohngruppe 7 ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 6 und diese wiederum ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 5 aufbauen, ist zunächst zu prüfen, ob die Merkmale der Ausgangslohngruppe 5 TVAL II vorliegen, und alsdann der Reihe nach jeweils die weiteren qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88
    Da die Merkmale der Lohngruppe 7 ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 6 und diese wiederum ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 5 aufbauen, ist zunächst zu prüfen, ob die Merkmale der Ausgangslohngruppe 5 TVAL II vorliegen, und alsdann der Reihe nach jeweils die weiteren qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 19/86

    Eingruppierung eines Schwergerätemechanikers bei den

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88
    Diese Anforderungen hat der Senat entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch bereits im Urteil vom 3. Dezember 1986 (- 4 AZR 19/86 - AP Nr. 6 zu § 51 TVAL II) gestellt und dazu insbesondere ausgeführt, daß die einen geringeren zeitlichen Umfang vorsehende Ergebnisniederschrift über Besprechungen am 16. und 17. Dezember 1981 keinen Tarifcharakter habe.
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 119/85

    Höhergruppierung eines bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88
    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 hinausgehen, in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung solche Arbeiten versteht, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in dem Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, alle nicht veröffentlicht).
  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 516/85

    Eingruppierung von Schildermalern - Auslegung des Tarifvertrags für die

    Auszug aus BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88
    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 hinausgehen, in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung solche Arbeiten versteht, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in dem Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, alle nicht veröffentlicht).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 534/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Es ist diejenige Tätigkeit (bzw. die Summe der getrennt zu bewertenden Teiltätigkeiten, vgl. Senat 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) tariflich zu beurteilen, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt.

    1. Unschädlich ist, dass das Landesarbeitsgericht überflüssigerweise (ebenso allerdings Senat 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) in seine Pauschalprüfung Lohngr.

    7. Denn zutreffend führt das Landesarbeitsgericht aus, dass Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften in gewissem Umfang Kenntnisse der englischen Umgangssprache erwerben, dies aber keinen Einfluss auf die tarifliche Bewertung ihrer Tätigkeit haben kann (vgl. Senat 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -).

    Nicht eingruppierungsrelevant ist die Erforderlichkeit der Anwendung von fachlichen Fremdsprachenkenntnissen, die bei der Bewertung der Einzeltätigkeit nicht ins Gewicht fallen (vgl. Senat 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -).

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

    b) Der Senat hat zu diesen Tätigkeitsmerkmalen des TV AL II bereits mehrfach entschieden, dass ein "[Hinausgehen] über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6" TV AL II nicht nur dann vorliegen kann, wenn der Arbeiter Arbeiten ausführt, die nicht zum Berufsbild des von ihm erlernten Berufs gehören, sondern auch dann, wenn er in seinem Beruf besondere Leistungen erbringt und hierbei erhöhten Anforderungen gerecht zu werden hat (BAG 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -; 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -; 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) .

    Unter schwierigen Aufgaben in diesem Sinne sind solche zu verstehen, die in herausgehobener und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppe hinausreichender Weise fachliche Anforderungen stellen, die beispielsweise in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, den geforderten Spezialkenntnissen, außergewöhnlichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit bestehen können, wie etwa in einem höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit als für sonstige Aufgaben des Arbeitnehmers (BAG 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - mwN) .

    Für die Eingruppierung in der Lohngruppe 7 TV AL II muss der Zeitanteil der deren Anforderungen erfüllenden Tätigkeit (bzw. bei getrennt zu bewertenden Teiltätigkeiten deren Summe, vgl. BAG 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) mehr als die Hälfte der Arbeitszeit des Arbeitnehmers ausmachen.

    d) Angesichts des Vortrags des Klägers zur Größe und Komplexität der zu betreuenden Anlage erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das Landesarbeitsgericht im Rahmen seines Beurteilungsspielraums und bei Würdigung aller Umstände zu dem Schluss gelangt, die vom Kläger überwiegend erbrachten Tätigkeiten erforderten besondere Leistungen innerhalb des erlernten Berufs, die über die Selbständigkeit iSd. Lohngruppe 6 TV AL II hinausgehen, etwa eine besondere Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, Spezialkenntnisse, außergewöhnliche Erfahrungen oder sonstige Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit (vgl. BAG 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - mwN) .

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 719/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Es ist diejenige Tätigkeit (bzw. die Summe der getrennt zu bewertenden Teiltätigkeiten, vgl. Senat 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) tariflich zu beurteilen, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt.

    1. Unschädlich ist, dass das Landesarbeitsgericht überflüssigerweise (ebenso allerdings Senat 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) in seine Pauschalprüfung Lohngr.

    7. Denn zutreffend führt das Landesarbeitsgericht aus, dass Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften in gewissem Umfang Kenntnisse der englischen Umgangssprache erwerben, dies aber keinen Einfluss auf die tarifliche Bewertung ihrer Tätigkeit haben kann (vgl. Senat 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -).

    Nicht eingruppierungsrelevant ist die Erforderlichkeit der Anwendung von fachlichen Fremdsprachenkenntnissen, die bei der Bewertung der Einzeltätigkeit nicht ins Gewicht fallen (vgl. Senat 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -).

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

    7 (ständige Rechtsprechung des Senats 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TV AL II § 51 Nr. 1; 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -).

    Hierbei reicht bei den Aufbaulohngruppen eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn die dafür maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren (Aufbau-)Lohngruppen ausgehen (Senat 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10 mwN).

    6 hinausgehende fachliche Anforderungen könnten darin bestehen, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeit fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse benötigt (ständige Rechtsprechung des Senats 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10).

  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92

    Eingruppierung, Kfz-Mechaniker, Englischkenntnisse

    Zwar ist bei der Bewertung, ob Arbeiten an den Arbeitnehmer fachlich höhere Anforderungen stellen als Tätigkeiten der Lohngruppe 6, den Tatsacheninstanzen wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs des "Hinausgehens" ein weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -, n.v.).

    Diese Sprachkenntnisse gehen nämlich über die Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus, welche die im vorliegenden Fall als Maßstab für die tariflichen Anforderungen der Lohngruppe 6 einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker vermittelt (Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -, n.v.).

    Kenntnisse der technischen Fachsprache gehören aber nicht hierzu (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339, 341; vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -, n.v.).

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Übt ein Beschäftigter daher mehrere voneinander abtrennbare Tätigkeiten aus, müssen die Teiltätigkeiten mit den höherwertigen Anforderungen den überwiegenden Teil der Arbeitszeit des Beschäftigten in Anspruch nehmen (vgl. Senat 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TVAL II § 51 Nr. 1; 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - aaO).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 758/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Übt ein Beschäftigter daher mehrere voneinander abtrennbare Tätigkeiten aus, müssen die Teiltätigkeiten mit den höherwertigen Anforderungen den überwiegenden Teil der Arbeitszeit des Beschäftigten in Anspruch nehmen (vgl. Senat 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TVAL II § 51 Nr. 1; 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - aaO).
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